Spezielle Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Verordnung


Viele Erkrankungen und Behinderungen bringen starke oder mittelschwere Einschränkungen in der Handlungsfähigkeit mit sich, so dass dadurch die Indikation für den Einsatz ergotherapeutischer Behandlung gegeben ist. Als Heilmittel ist die Ergotherapie eine Vertragsleistung der Krankenkassen. Die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bedürfen einer vorherigen Ärztlichen Verordnung. In der ambulanten Versorgung erhält der Patient/ die Patientin von Ihnen ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung, das Verordnungsformular Nr.13.

Diese Verordnung berechtigt Ihre PatientInnen, eine Institutsambulanz oder eine Praxis für Ergotherapie seiner/ihrer Wahl aufzusuchen.

Die Verordnung für Ergotherapie innerhalb des Regelfalls (je nach Indikation bemessen) verläuft extrabudgetär. Der Regelfall kann unkompliziert überschritten werden; bei Fragen zu den Langfristgenehmigungen der verschiedenen Krankenkassen können Sie sich gerne innerhalb unserer Bürozeiten  an unser Team wenden.


Maßnahmen der Ergotherapie laut Heilmittelkatalog

 

Ergotherapie bedient sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von Übungsmaterial, funktionellem, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Sie umfassen auch Beratung zur Schul- oder Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung. Es werden vier ergotherapeutische Heilmittel unterschieden, die ÄrztInnen laut Heilmittelkatalog verschreiben können:

 

  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • Psychisch-funktionelle Behandlung


Zusätzlich:

 

  • Hausbesuch, auch in Heimen
  • Integration im häuslichen oder beruflichen Umfeld
  • Behandlung in der Gruppe
  • Thermische Behandlung


Auf Wunsch schicken wir Ihnen auch gerne ein Faltblatt zu – herausgegeben vom Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE), das einen Auszug aus dem Heilmittelkatalog mit allen Indikationsschlüsseln und den Kontingenten des Regelfalls enthält. Ergänzend lassen wir Ihnen auch gerne unsere eigenen Informationsmaterialien zukommen.



Dokumentation

 

Während der ausführlichen ergotherapeutischen Befunderhebung und der Behandlung werden die Verläufe selbstverständlich sorgfältig dokumentiert. Sie erhalten turnusmäßig Berichte von den jeweiligen BezugstherapeutInnen.


Bei Bedarf können Sie aber auch jederzeit telefonisch nachfragen oder gezielt eine ergotherapeutische Stellungnahme anfordern. Wir betrachten es als wichtigen Qualitätsstandard, die Kooperation mit Ihnen, den verordnenden Ärzten und Ärztinnen und anderen BehandlerInnen zur Zufriedenheit aller Beteiligten und im Sinne einer förderlichen Entwicklung für die PatientInnen durch besonders gute Kommunikation zu gestalten!


Finanzierung

 

Krankenkassen:


Die ergotherapeutischen Behandlungen, die von Ihnen als niedergelassenem/r Arzt/Ärztin verordnet wurden, finanziert üblicherweise die gesetzliche oder private Krankenversicherung der PatientInnen. Zu Beginn der Behandlung des so genannten Regelfalls ist kein Einholen einer Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung nötig. Bei entsprechender Indikation kann der Regelfall problemlos überschritten werden, wenn Sie diese Überschreitung auf dem Rezeptformular in der dafür vorgesehenen Spalte kurz begründen. Besteht die jeweilige Krankenkasse dann auf ihrem Recht, die Kostenübernahme gesondert zu genehmigen, unterstützen wir unsere PatientInnen darin, indem wir die Rezepte zur Genehmigung einreichen.

 

Seit 01.01.2004 müssen wir von allen PatientInnen eine Zuzahlung erheben: 10,- EUR pro Rezept plus 10 % der Behandlungskosten. Wir beraten und helfen aber gerne bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung!



Berufsgenossenschaft:


Handelt es sich um eine Schädigung, die in der Ausübung des Berufes entstanden ist, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten.


Selbstzahler:


Ergotherapeutische Leistungen können aber auch an Selbstzahler abgegeben werden. Hierfür sollten die speziellen Angebote erfragt werden.